Kofinanzierung durch das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt auf Antragstellung 90 % der Netto-Coachingkosten für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Für die Bewilligung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sie sind ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen)
- Kapitalgesellschaften haben im letzten Geschäftsjahr mindestens 50% des eingesetzten Kapitals (Anlage- und Umlaufvermögen) verloren
- Als Personengesellschaft haben Sie im letzten Geschäftsjahr mindestens 50% des eingesetzten Kapitals (Anlage und Umlaufvermögen) verloren und sie haben einen nachweisbaren Verlust, d.h. Sie können vor den privaten Entnahmen einen Gewinn von maximal 0 Euro aufweisen
Der maximale Fördersatz: 3000,- EUR
90 % Kostenübernahme durch das BAFA: 2.700,- EUR netto
Doppelte Inanspruchnahme
Das Coaching für Unternehmen in Schwierigkeiten kann zwei Mal in Höhe des maximalen Förderbetrags beantragt werden:
- Erstantrag: Schachstellenanalyse und Handlungsempfehlung zur Stabilisierung des Unternehmens
- Folgeantrag: Umsetzung der Handlungsempfehlung, die zur Stabilisierung führt.
Wichtig! Nach den beiden zu 90 % geförderten Coachings können Sie noch ein mit 50 % gefördertes Coaching beantragen. Gerne berate ich Sie persönlich!
Weitere Informationen über die BAFA-Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten finden Sie hier
So geht’s zu Ihrem 90 % geförderten Coaching des BAFA für Unternehmen in Schwierigkeiten