Meisterprüfungs- zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerke im Handwerk

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Meisterprüfungs- zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerke im Handwerk

Sie wollen im Handwerk starten und dabei ist schon die erste Hürde zu nehmen.
Denn Sie müssen wissen, ist meine künftige handwerkliche Tätigkeit nun zulassungspflichtig oder zulassungsfrei.

Es gibt viele gute Gründe die für den Meisterprüfungszwang sprechen.
Denn wer will schon Elektro- oder Sanitärinstallation von nicht oder wenig qualifizierten Unternehmen machen lassen.
Ebenso im KFZ Bereich usw. usw.
Es soll damit also gewährleistet werden, dass Leistungen, bei denen es unter anderem um Gefahren für Leib und Leben geht, nur von fachlich weiter qualifizierten Personen oder deren Mitarbeiter ausgeführt werden.

Die Handwerksordnung enthält eine Liste, die alle zulassungspflichtigen Gewerke aufführt.

Diese Liste trägt die Bezeichnung „Anlage A“.
Sie nennt alle Berufe, in denen die Handwerksordnung die Leitung eines Handwerksbetriebs nur dann zulässt, wenn es im Unternehmen einen Inhaber oder einen Betriebsleiter gibt, der Meister ist:  Link:  Betriebsleiter,Meister .

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers braucht in den Berufen der zulassungsfreien Gewerke niemand einen Meisterbrief, um sich mit einem Unternehmen selbstständig zu machen. Meister zu werden, ist in diesen Gewerken auch möglich, für Existenzgründer aber nicht zwingend erforderlich. Link: zulassungsfreien Gewerke findet man in der Anlage B der Handwerksordnung im ersten Abschnitt.

Es ist möglich eine Ausnahmebewilligung zu bekommen,
Link: Ausnahmebewilligungen

Bußgelder und Strafen drohen, wenn Sie Sie ohne Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Gewerk arbeiten:
Link: Bußgeld Urteil

Hinweis:
Hier sicher gehen ob und in wie weit Ihre Tätigkeiten der Meisterprüfung bedürfen.

weiterhin viel Erfolg

Dieter Fragner

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