Steuern, oh je, wer hilft da weiter?

Businessplan was genau ist das
12. Dezember 2016
Meisterprüfungs- zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerke im Handwerk
7. Januar 2017

Steuern, oh je, wer hilft da weiter?

In Deutschland benötigen Sie nicht zwingend einen steuerlichen Berater, jedoch empfehlenswert ist es doch

Ein Steuerberater ist die Fachkompetenz im Bereich Steuern und deshalb sollte man auch dafür als Unternehmer einen Spezialisten haben.
Sie mit Ihrem Gewerk, zum Beispiel als Fliesenleger oder mit Ihrer Leistung als Webdesigner, sind ja auch in Ihrer Fachkompetz tätig.
Ich gehe mal davon aus, dass der Steuerberater sein Bad nicht selbst fliest oder sich nicht selbst seine Website gestaltet.
Wenn er dies doch tut, ist zu erwarten, dass sein Bad nicht wirklich gut aussieht und vielleicht schon nach einigen Wochen oder Monaten die ersten schweren Mängel auftauchen. Ebenso wird das Ergebnis bei seiner eigene Website eher unterdurchschnittlich sein.
Außerdem wird der Steuerberater in diesen beiden Fällen erheblich mehr Zeit aufwenden als die jeweiligen Fachkompetenzen.

Sie wollen doch auch das Risiko minimieren, steuerliche Fehler zu machen, welche dann böse Konsequenzen nach sich ziehen. Und glauben Sie mir, die Finanzbehörden sind dann eher unangenehm und das dann sicherlich jedes Jahr.

Schon alleine, dass Ihre Unterlagen von einem Steuerberater erarbeitet und geprüft wurden und so dem Finanzamt vorliegen, ist für Sie als Unternehmer sehr entspannend, glauben Sie mir.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater, was Sie Ihm, in welchen Zustand liefern wollen und müssen, damit er für Sie alles richtig erstellen kann.

Wenn Sie vorab Ihre Jahrespläne erstellen oder für Dritte wie Banken etc. einen Plan benötigen, oder Sie gerade gründen und sich quasi einjustieren, können Ihnen diese unten stehenden Informationen und vor allem die links richtig hilfreich sein.

Hier kürze ich einmal ab und gehe auf die wichtigsten Steuern ein, die Sie als Unternehmer treffen

1. UMSATZSTEUER
Die Bekannteste ist wohl die Unmsatzsteuer die uns meisst mit 19% ärgert oder auch manchmal nur mit 7% und auf unseren Nettoumsatz dem Kunden aufgerechnet wird. Oder bei den Bruttokosten, für Einkäufe die wir betrieblich vornehmen, enthalten ist.

Jedoch gibt es eine ganze Reihe anderer Umsatzsteuersätze die Sie dann auch unter zu Hilfenahme eines Steuerberaters genau aufbereiten.
LInk: Hier eine kleine Hilfe für die Umsatzsteuersätze

Ebenso haben wir im Aussenhandel EU Umsatzsteuersätze
Link: Hier finden Sie die Umsatzsteuer von EU Staaten

Sollten Sie in die Kleinunternehmerregelung fallen, also im Jahr nicht über 17 500,- Euro Umsatz kommen, dann können Sie diese Regelung ziehen. Link: Mehr dazu hier: Kleinunternehmerregelung

Hier noch ein wichtiger Hinweis:
Die Unsatzsteuer sollten Sie immer zurücklegen, denn dabei kennt das Finanzamt keinen Spaß und gerade Umsatzsteuerachzahlungen können auf einmal mit unangenehmen Summen auflaufen, gerade wenn Sie eine Quartals- oder jähliche Abgabe mit dem Finanzamt vereinbart haben.

Umsatzstuerbefreiungen gibt es für u.a.
LInk: Heilberufe etc.

Ebenso für Dozenten, Link: wenn der Bildungsträger eine Umsatzsteuerbefreiung hat.

Aber auch dort ist Ihr Steurberater ihre erste Adresse für die richtige Entscheidung.

2. EINKOMMENSSTEUER
Eine weitere Steuer ist die Einkommenssteuer

Diese können Sie über den Abgabenrechner am besten selbst ausrechnen, damit Sie einen groben Überblick haben „was muss ich bei welchem prognostiziertem Gewinn als Einzelunternehmr für die Steuer zurücklegen oder einplanen“. Link:  Abgabenrechner

Auch hier der Hinweis:
Bitte legen Sie monatlich das Geld für die Einkommensteuer zurück.
Gerade nach dem Start haben Sie, je nach Vereinbarung mit dem Finanzamt die Vorasuszahlung evtl. auf 0 gesetzt, ein nach den Startjahr ein weiteres Jahr Zeit bis Sie die Abrechung machen und dann ca.noch 2-5 Monate bis sie die vom Finanzamt berechnete Einkommensteuer begleichen dürfen.
Wahrscheinlich hat Sie dann das Finanzamt dabei gleich für das vergangene und das laufende Jahr steuerlich festgesetzt und somit dürfen Sie gleich für das zweite Jahr Steuern entrichten und die Steuervorauszahlung für das laufende Jahr und dort das erste Quartal.
Schnell sind da dann sofort 20 000 Euro oder mehr fällig und nicht selten gehen genau deshalb viele Unternehmen in diesem Zeitraum erheblich in die Knie oder verschwinden einfach so, sprich sie hören auf.

3. GEWERBESTEUER
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Ertrag des Unternehmens
Sie haben einen Gewserbesteuerfreibetrag
Link: Gewerbesteuerfreibetrag

Und Sie haben einen Hebesatz der jeweiligen Kommune (also einen Faktor)
Mit diesem können Sie ermitteln wie hoch Ihre Gewerbesteuerlast ist, um auch diese zu berücksichtigen.
Dabei ist der  FReibetrag schon berücksichtigt:
Link Freibetrag berücksichtigt.

Damit Sie nicht doppelt zahlen müssen, als Personengesellschaft oder Einzelunternehmer, wird die Gwerbesteuer auf die einkommensteuer angerechnet
Link: Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommenssteuer

Natürlich gbit es noch weitere Steuern, die sie im Zweifel treffen.
Hier soll Ihnen nur einmal aufgezeigt werden, wie wichtig es ist, in diesem Dschungel von Steuergesetzen und Pflichten den Überblick zu behalten.

Ein Unternehmensberater hat mit Sicherheit die Kompetenz Ihnen ein Leitfaden für Ihren Businessplan zu sein, keine Frage.
Für steuerrechtliche Fragen ist neben dem Finanzamt, nur der Steuerberater Ihr Ansprechpartner, der Ihnen rechtlich gesicherte Auskunft geben darf.

Ich denke mit den links kann ich Ihnen schon mal einen Nutzen stiften.

viel Erfolg

Ihr Dieter Fragner

 

mail:

Es können keine Kommentare abgegeben werden.